Statuten

  1. VEREIN

Unter der Bezeichnung „Lourdes-Pilgerverein St. Gallen und Umgebung“ besteht ein Verein nach Art. 60 ff des Zivilgesetzbuches und dem Reglement des „Vereins der Interdiözesanen Lourdes-Wallfahrt Deutsche und Rätoromanische Schweiz“.

  1. VEREINSGEBIET

Das Vereinsgebiet umfasst die Stadt St. Gallen und deren Umgebung.

  1. ZWECK

Der Zweck des Vereins ist die Verehrung der Gottesmutter Maria und die Ermöglichung der Lourdes-Wallfahrt auch für Kranke, Behinderte und finanziell Schwächere. Vereinsmitglieder; freiwillige Helfer unseres Vereins erhalten einen Beitrag.

  1. MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Beitrittserklärung/Bezahlung des Mitgliederbeitrages und endet mit dem schriftlichen Austritt.

Mitglieder, die mit dem Jahresbeitrag drei Jahre im Rückstand sind, werden nach erfolgsloser Mahnung aus dem Mitgliederverzeichnis gestrichen.

Für verstorbene Mitglieder wird eine hl. Messe gestiftet. Am Vereinsausflug oder an der Hauptversammlung wird ihnen namentlich gedacht.

Mitglieder, die den Vereinspflichten nicht nachkommen oder die dem Ansehen des Vereins schaden, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann an der Mitgliederversammlung rekurriert werden, welche mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten endgültig entscheidet.

  1. ORGANE

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Hauptversammlung (siehe Artikel 6)
  2. Der Vorstand (siehe Artikel 7)
  3. Die Rechnungsrevisoren (siehe Artikel 9)
  1. HAUPTVERSAMMLUNG

Die HV findet jährlich im 1. Quartal statt. Die Einladung erfolgt mindestens zehn Tage vorher an die Mitglieder.

Die HV hat folgende Traktanden:

  1. Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  2. Bestimmung des Jahresbeitrages
  3. Änderung und Genehmigung der Statuten
  4. Wahlen (mit Ausnahme des Präses)
  5. Anträge des Vorstands und der Mitglieder

Anträge sind in der ersten Januarwoche des neuen Jahres schriftlich dem Präsidenten zuzustellen.

Die Beschlussfassungen erfolgen in offener Abstimmung. Es gilt das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen.

  1. DER VORSTAND

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, nämlich dem Präsidenten, Präses, Aktuar, Kassier und Beisitzer.

Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.

Die Wahl – ausser dem Präses – erfolgt alle zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand führt sämtliche Geschäfte des Vereins und entscheidet über die finanzielle Unterstützung der Gesuchsteller.

  1. DER PRÄSES

Der Präses hat dem geistlichen Stand anzugehören.

Die Berufung des Präses erfolgt durch den Vorstand in eigener Kompetenz und bedarf nicht der Zustimmung der HV.

Der Präses ist von Amtes wegen Mitglied des Vorstands mit Stimmrecht.

  1. DIE RECHNUNGSREVISOREN

Die Rechnungsrevisoren prüfen die Kassabücher nach erstelltem Abschluss (Kalenderjahr) und erstatten der HV schriftlichen Bescheid.

Die Rechnungsrevisoren werden alle zwei Jahre durch die HV gewählt. Wiederwahl ist möglich.

  1. FINANZIELLES

Die Mitglieder zahlen jährlich einen durch die HV beschlossenen Beitrag.

Freiwillige Spenden sind sehr erwünscht und ermöglichen dem Verein, gemäss dem Vereinszweck (Siehe Artikel 3) grössere Leistungen zu erbringen.

  1. AUFLÖSEN DES VEREINS

Die Beschlussfassung einer Auflösung des Vereins ist durch die HV mit einer Zweidrittels-Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich.

Das vorhandene Vermögen wird für zwei Jahre zur treuhänderischen Verwaltung dem bisherigen Präses und Präsidenten/Präsidentin oder Stellvertreter übergeben.

Gründet sich innerhalb dieser Frist kein neuer Lourdespilgerverein St. Gallen und Umgebung, so ist das Vermögen der Verwaltung Lourdes-Kapelle Appenzell (kantonale Stiftung Lourdeskapelle) zu übergeben.

  1. INKRAFTSETZUNG DER STATUTEN

Die vorliegenden Statuten treten sofort nach Beschlussfassung der HV vom 27.01.2019 in Kraft und ersetzen jene vom 06.03.2016.

St.Gallen, 27.01.2019

Die Präsidentin und Aktuarin:

Judith Gähwiler